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Zur Anmeldung und Untersuchung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Krankenversichertenkarte: sie dient dazu Ihre persönlichen Daten in das Praxisinformationssystem (EDV) einzulesen.

Überweisungsschein: (bei gesetzliche Versichertenpatienten obligatorisch) mit den Angaben zur Fragestellung und gewünschgten Untersuchung.

Vorbefunde und Voraufnahmen: sie erleichtern die Befundung und ermöglichen erst eine Beurteilung eines Befundes im Verlauf.

Laborwerte: Bei einigen Untersuchungen wird für eine genauere Diagnostik eine Kontrastmittelgabe erforderlich sein. Daher benötigen die Ärzte für die MRT und CT-Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr sowie bei bekannter Niereninsuffizienz einen aktuellen Kreatininwert. Für eine CT-Untersuchung mit Kontrastmittel wird zusätzlich noch derSchilddrüsenwert TSH benötigt.

Allergiepass: hierin sind Medikamente, Lebensmittel o. a. aufgeführt sind auf die Sie allergisch reagieren.

Implantationspaß und MRT-Tauglichkeitsbescheinigungen:
  • Cochlea-Implantate können während der MRT-Untersuchung beschädigt werden. Daher bringen Sie bitte eine MRT-Tauglichkeitsbescheinigung mit.
  • Schmerzmittelpumpen: auch hier sollten Sie eine MRT-Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers mitbringen.
  • Ports: die neusten Ports sind i.d.R. MRT-tauglich. Jedoch sollten Sie den bei der Implantation erhaltenen Port-Implantationspaß mitbringen, da hier die MRT-Tauglichkeit speziell ausgewiesen ist.

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